68 Episoden
- Catcalling ist für viele Frauen Alltag. Doch wann wird aus einer unangenehmen oder herabwürdigenden Äußerung strafrechtlich relevantes Verhalten? Und gibt es im österreichischen Strafrecht derzeit eine Schutzlücke?
In dieser Folge von Strafrecht Aktuell diskutieren Ingeborg Zerbes, Franziska Eckstein, Sarah Obino und Leo Korinek, welche Formen verbaler sexueller Belästigung nach geltendem Recht bereits erfasst sind und wo die Grenzen von sexueller Belästigung, Beleidigung und gefährlicher Drohung liegen. Anhand konkreter Fälle zeigen sie, warum besonders grobe, erniedrigende oder einschüchternde Äußerungen derzeit nicht immer strafbar sind.
Außerdem geht es um mögliche rechtspolitische Lösungen, internationale Regelungen und die zentrale Frage, ob ein eigener Straftatbestand für Catcalling notwendig und verhältnismäßig wäre. Die Folge liefert keine vorgefertigte Antwort, sondern zeigt die wichtigsten Argumente für und gegen eine Erweiterung des Strafrechts und hilft dir, die aktuelle Debatte juristisch einzuordnen. - In dieser Strafrecht Aktuell-Folge spricht Professorin Ingeborg Zerbes mit dem Strafrechtsexperten Christian Grafl über ein hochaktuelles Problem des österreichischen Strafrechts: den überlasteten Strafvollzug.
Ausgangspunkt sind dramatische Entwicklungen in österreichischen Justizanstalten, von Überbelag und Personalmangel bis hin zu Suiziden, Todesfällen und massiver Belastung der Justizwache. Christian Grafl erklärt, warum diese Situation nicht mit „mehr Brutalität“ in der Gesellschaft zu erklären ist, sondern vor allem mit strafrechtlichen Verschärfungen, kurzen unbedingten Freiheitsstrafen und einer zurückhaltenden Praxis bei bedingten Entlassungen.
Die Folge zeigt, welche Entlastungsmaßnahmen diskutiert werden: mehr Alternativen zur Freiheitsstrafe, ein stärkerer Einsatz von Geldstrafen, gemeinnütziger Arbeit und elektronisch überwachtem Hausarrest sowie eine kritischere Prüfung, wofür Strafrecht tatsächlich eingesetzt werden soll. Auch der Jugendstrafvollzug, die Forderung nach einem Jugendgerichtshof und der besondere Umgang mit jungen Erwachsenen werden näher beleuchtet.
Eine Folge über Strafvollzug, Resozialisierung und Sicherheit, die deutlich macht: Wer Strafrecht verstehen will, muss auch fragen, was nach der Verurteilung passiert.
Im Podcast zu Gast:
Univ.-Prof. i. R. Dr. Christian Grafl ist emeritierter Professor für Kriminologie und Kriminalistik am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien sowie gerichtlicher Sachverständiger für Urkundenuntersuchung und Schriftwesen. - Was unterscheidet eine bloße Misshandlung von einer Körperverletzung? Wann wird eine vorsätzliche Tötung milder bestraft? Und woran erkennst du, ob es bei einem Vermögensdelikt um Wegnahme, Zueignung, Täuschung oder Befugnismissbrauch geht?
In dieser Folge von Klartext Strafrecht STEOP VI führt Ingeborg Zerbes durch zentrale Deliktsgruppen des Besonderen Teils. Sie erklärt die Struktur der Körperverletzungsdelikte, ordnet vorsätzliche Tötungsdelikte und ihre privilegierten Formen ein und zeigt, wie sich wichtige Vermögensdelikte voneinander abgrenzen lassen.
Du bekommst einen kompakten Überblick über einfache und schwere Körperverletzung, Mord und Totschlag, Tötung auf Verlangen, Mitwirkung an der Selbsttötung sowie Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung, Raub, Betrug und Untreue. - In dieser Folge von Klartext Strafrecht STEOP geht es um Täterschaft und Beteiligung nach § 12 StGB. Professorin Ingeborg Zerbes erklärt, worin sich unmittelbare Täterschaft, Bestimmungstäterschaft und Beitragstäterschaft unterscheiden und warum auch Anstiftung und sonstige Hilfeleistung strafrechtlich relevant sein können.
Im Fokus steht außerdem die Abgrenzung zwischen dem straflosen bloß versuchten Beitrag und dem strafbaren Beitrag zu einem Versuch. Die Folge zeigt, warum § 15 StGB nicht nur für den Versuch selbst, sondern auch für Beteiligungsformen wichtig ist, und welche besonderen Anforderungen beim Rücktritt vom Versuch gelten, wenn mehrere Personen an einer Tat mitwirken. - In dieser Folge von Klartext Strafrecht – STEOP IV geht es um besondere Erscheinungsformen der strafbaren Handlung, allen voran um den Versuch nach § 15 StGB. Professorin Ingeborg Zerbes erklärt, wann eine bloße Vorbereitung endet und ein strafbarer Versuch beginnt, warum Fahrlässigkeitsdelikte nicht versucht werden können und welche Bedeutung die ausführungsnahe Handlung für die Strafbarkeit hat.
Außerdem behandelt die Folge zentrale Fragen zur Beteiligung am Versuch, zum Rücktritt vom Versuch nach § 16 StGB und zur absoluten Untauglichkeit des Versuchs nach § 15 Abs 3 StGB. Anhand anschaulicher Beispiele wird gezeigt, wann ein Versuch strafbar bleibt, wann freiwilliger Rücktritt zur Strafbefreiung führen kann und warum die Abgrenzung zwischen relativ und absolut untauglichem Versuch in der Prüfung besonders sorgfältig zu begründen ist.
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