Kulturstaatsminister Wolfram Weimer handelt laut Jurist Ronen Steinke im Rahmen des Rechts, wenn er die drei Buchhandlungen von einer Preisliste streicht. Wichtig wäre die Klage dennoch. Es würden Läden angeprangert, die nicht unbedingt Verbotenes tun. Steinke, Ronen www.deutschlandfunkkultur.de, Fazit