61 Episoden
- Speech Crimes sollen Situationen erfassen, in denen Menschen zu schweren Menschenrechtsverletzungen aufrufen, diese Verletzungen aber noch nicht erfolgt sind oder versucht wurden. Sie stellen damit ein wichtiges Mittel zur Prävention von schweren Straftaten dar. Ihre Entwicklung von den Nürnberger Prozessen, über die Tribunale für das frühere Jugoslawien und für Ruanda, bis hin zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag spiegelt diesen Präventionscharakter aber nicht immer wider. Neben einem Überblick über die verschiedenen Speech Crimes im Internationalen Strafrecht, wollen wir uns im Podcast auch anschauen, wie effektivere Prävention aussehen kann und vor welche Herausforderungen Social Media als Massenmedium die Speech Crimes stellt.
Unterhalten haben wir uns dafür mit Wibke Timmermann, deren Forschungsschwerpunkte im Internationalen Strafrecht auf den Speech Crimes liegen. Sie war am Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda tätig. Sie ist Co-Herausgeberin des im Juli 2026 erscheinenden Buches „A Philosophical Approach to War Crimes Trials“, das die Perspektive auf das Internationale Strafrecht um eine philosophische Dimension erweitert.
Eine automatische Transkription der Folge findest du hier auf dem Völkerrechtsblog. Für die Richtigkeit der automatischen Transkription übernehmen wir keine Gewähr.
Wir sind gespannt auf eure Rückmeldungen! Lob, Anmerkungen und Kritik sind herzlich willkommen an podcast@voelkerrechtsblog.org. Abonniert unseren Podcast via RSS, über Spotify oder überall dort, wo es Podcasts gibt. Es gibt die Möglichkeit, auf diesen Plattformen den Völkerrechtspodcast zu bewerten, wir freuen uns über 5 Sterne!
Hintergrundinformationen:
Rachel Horan und Jolana Makraiová, Understanding Hate Speech Within the Context of International Criminal Law – Final Report, International Nuremberg Principles Academy (2024).
Wibke Kristin Timmermann, Incitement in international criminal law, International Review of the Red Cross, Volume 88, Number 864 (2006).
Richard Ashby Wilson und Matthew Gillett, The Hartford Guidelines on Speech Crimes in International Criminal Law, Faculty Articles and Papers 633 (2020).
Richard Ashby Wilson, Incitement on Trial: Prosecuting International Speech Crimes, Cambridge University Press (2017).
Situation in Afghanistan: ICC Pre-Trial Chamber II issues arrest warrants for Haibatullah Akhundzada and Abdul Hakim Haqqani – Press Release (2025)
Verwandte Folgen:
Folge 25: Putin vor Gericht: Mit welchen völkerstrafrechtlichen Mitteln?
Folge 36: Gender-Based Crimes: Wo steht das Völkerstrafrecht heute?
Folge 51: Transitional Justice auf dem Prüfstand
Moderation: Manuel Klein & Daniela Rau
Grundlagen: Rouven Diekjobst
Interview: Dr. Wibke Timmermann, LL.M. (Genf) & Manuel Klein
Schnitt: Daniela Rau
Credits: Nuremberg Trial Day 218 (1946) Hans Fritzsche Judgment (Lawrence), RobertHJacksonCenter, youtube.com, abgerufen am 26.06.2026, Minute 00:00 – 00:40. - „Sport has the power to change the world.“ Von dem Optimismus dieser Worte des ehemaligen südafrikanischen Präsidenten Nelson Mandela (1918–2013) scheint inzwischen nur noch wenig übrig zu sein. Bereits bei den Fußballweltmeisterschaften der Männer 2018 in Russland und 2022 in Katar stellte sich die Frage, wie geeignet die jeweiligen Gastgeberländer angesichts der Unterdrückung queerer Menschen sowie der teils katastrophalen Arbeitsbedingungen auf den Stadionbaustellen überhaupt sind. Dies geschieht, obwohl die FIFA sich laut ihren Statuten „zur Einhaltung aller international anerkannten Menschenrechte“ bekennt und „sich für den Schutz dieser Rechte“ einsetzen will (Art. 3 FIFA-Statuten 2024, eigene Übersetzung). Mit Blick auf die anstehende Fußballweltmeisterschaft der Männer, deren Austragung mit den Vereinigten Staaten zumindest eine umstrittene Gastgebernation umfasst, stellen wir uns im Podcast die Frage: In welchem Verhältnis stehen Sport und Menschenrechte zueinander?
Dafür haben wir uns mit Björn Schiffbauer unterhalten, der in seiner wissenschaftlichen Karriere die Themenschwerpunkte dieser Folge vereint hat – Völkerrecht, Menschenrechte und Sport. Im Jahr 2025 gab er auch einen Sammelband zu dieser Thematik heraus. Ergänzend beleuchtet Deborah Peters im Grundlagenteil die Rechte von Athlet*innen und stellt Fälle vor dem Internationalen Sportgerichtshof (Court of Arbitration for Sport, CAS) vor.
Eine automatische Transkription der Folge findest du hier auf dem Völkerrechtsblog. Für die Richtigkeit der automatischen Transkription übernehmen wir keine Gewähr.
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Hintergrundinformationen:
Antoine Duval und Mark James, Is the International Olympic Committee’s Decision to Disqualify Vladyslav Heraskevych Legal?, Verfassungsblog. 12.02.2026.
Björn Schiffbauer, Der Wettkampfausschluss von Nationen aus politischen Gründen – Grundzüge einer Ausschlussdogmatik in der Schnittmenge zwischen Völkerrecht und Sportrecht, in: Schiffbauer (Hrsg.), Menschenrechte und Werte im Sport (2025), S. 43-80.
Livia Hinz, The ECtHR’s Final Ruling in Semenya v Switzerland: A Missed Opportunity to Uphold Human Rights in Sports?, European Papers Vol. 10, No. 3 (2025), pp. 687-707.
James AR Natziger, International Sports Law, Max Planck Encyclopedia of International Law (2015).
Paul Ziegler, Game Over Israel: Why UEFA Is Legally Obliged to Suspend the Israel Football Association IFA from Its Competitions, Völkerrechtsblog, 19.01.2026.
Sahra Simay Günalp, Reactive justice: how FIFA and CAS co-construct child protection in football: A legal analysis of Article 19 of the FIFA RSTP through CAS jurisprudence, International Journal of Sports Law (2026).
Moderation: Marie-Christin Manke & Salman Khan
Grundlagen: Deborah Peters
Interview: Prof. Dr. Björn Schiffbauer & Salman Khan
Schnitt: Daniela Rau
Credits für den O-Ton zu Beginn: https://www.whitehouse.gov/videos/president-donald-j-trump-wins-the-inaugural-2025-fifa-peace-prize/, The White House, abgerufen am 04.06.2026, Minute 00:00-00:21, verwendet unter der CC BY 3.0 US Lizenz, wie in der White House Copyright Policy niedergelegt. Außer des Zuschnitts auf den angegebenen Bereich wurden keine Veränderungen vorgenommen. - Gibt es ein Menschenrecht auf Demokratie? So ungefähr lautet eine der Fragen, die Guatemala im Dezember 2024 dem Inter-Amerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte vorlegte und über die im März 2026 mündlich verhandelt wurde. Gemeinsam mit Vanessa Vanegas gehen wir in dieser Folge dem Phänomen des Autokratischen Legalismus in Lateinamerika auf den Grund. Wie reagierte der IAGMR in der Vergangenheit auf Prozesse demokratischen Rückschritts? Klar ist: „Democratic Backsliding“ ist ein weltweites Phänomen, wenngleich es in unterschiedlicher Intensität auftritt. Welche Lehren lassen sich aus dem Vorgehen Guatemalas und des IAGMR ziehen? Im Grundlagenteil gibt uns Marie Manke einen Überblick über die Intersektionen von Völkerrecht und Demokratie und erklärt, inwiefern das Völkerrecht die „Blackbox“ der innerstaatlichen Verfasstheit aufbricht.
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Hintergrundinformationen:
Die aktuelle Anfrage von Guatemala OC-33/26 auf Englisch.
Die Rechtsgutachten OC-26/20 und OC-28/21 sowie die Fälle Capriles vs. Venezuela und Gadea Mantilla vs. Nicaragua auf Englisch.
Lucas Carlos Lima, Democracy before the Inter-American Court of Human Rights: From political rights to democratic backsliding, QIL, Zoom-in 114 (2026) 27-50 (ein zusammenfassender Überblick).
Rodrigo da Costa Sales, The Question of Democracy Before the Inter-American Court : Guatemala's Advisory Opinion Request and the Future of Democracy in the Americas, Verfassungsblog, 20.04.2026.
Philipp Rothkirch, Protecting Democracy Through International Law: Guatemala’s request for an IACtHR Advisory Opinion on Democracy and Political Rights, Verfassungsblog, 16.03.2026.
Verwandte Folgen:
Folge 13: Regionaler Menschenrechtsschutz
Folge 41: Fortschritt durch europäische Menschenrechte?
Folge 33: Advisory Opinions: High Politics vor Internationalen Gerichten
Moderation: Manuel Klein & Daniela Rau
Grundlagen: Marie-Christin Manke
Interview: Vanessa Vanegas & Daniela Rau
Schnitt: Daniela Rau
Credits:
Audiencia Pública de la Opinión Consultiva sobre Democracia y su protección ante el SIDH, Corte Interamericana de Derechos Humanos, https://www.youtube.com/watch?v=3C1yX8CLqk8 (53:03-53:30). - Gibt es ein Menschenrecht auf Demokratie? So ungefähr lautet eine der Fragen, die Guatemala im Dezember 2024 dem Inter-Amerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte vorlegte und über die im März 2026 mündlich verhandelt wurde. Gemeinsam mit Vanessa Vanegas gehen wir in dieser Folge dem Phänomen des Autokratischen Legalismus in Lateinamerika auf den Grund. Wie reagierte der IAGMR in der Vergangenheit auf Prozesse demokratischen Rückschritts? Klar ist: „Democratic Backsliding“ ist ein weltweites Phänomen, wenngleich es in unterschiedlicher Intensität auftritt. Welche Lehren lassen sich aus dem Vorgehen Guatemalas und des IAGMR ziehen? Im Grundlagenteil gibt uns Marie Manke einen Überblick über die Intersektionen von Völkerrecht und Demokratie und erklärt, inwiefern das Völkerrecht die „Blackbox“ der innerstaatlichen Verfasstheit aufbricht.
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die aktuelle Anfrage von Guatemala OC-33/26 auf Englisch.
die Rechtsgutachten OC-26/20 und OC-28/21 sowie die Fälle Capriles vs. Venezuela und Gadea Mantilla vs. Nicaragua auf Englisch.
Lucas Carlos Lima, Democracy before the Inter-American Court of Human Rights: From political rights to democratic backsliding, QIL, Zoom-in 114 (2026) 27-50 (ein zusammenfassender Überblick).
Rodrigo da Costa Sales, The Question of Democracy Before the Inter-American Court : Guatemala's Advisory Opinion Request and the Future of Democracy in the Americas, Verfassungsblog, 20.04.2026.
Philipp Rothkirch, Protecting Democracy Through International Law: Guatemala’s request for an IACtHR Advisory Opinion on Democracy and Political Rights, Verfassungsblog, 16.03.2026.
Verwandte Folgen:
Folge 13: Regionaler Menschenrechtsschutz
Folge 41: Fortschritt durch europäische Menschenrechte?
Folge 33: Advisory Opinions: High Politics vor Internationalen Gerichten
Moderation: Manuel Klein & Daniela Rau
Grundlagen: Marie-Christin Manke
Interview: Vanessa Vanegas & Daniela Rau
Schnitt: Daniela Rau
Credits:
Audiencia Pública de la Opinión Consultiva sobre Democracia y su protección ante el SIDH, Corte Interamericana de Derechos Humanos, https://www.youtube.com/watch?v=3C1yX8CLqk8 (53:03-53:30). #55 Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Humanitären Völkerrecht: Kollateralschäden verbieten?
17.04.2026 | 45 Min.Zivilpersonen dürfen in bewaffneten Konflikten nicht das Ziel von Angriffen sein. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Angriff, bei dem Zivilpersonen zu Schaden kommen, gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des humanitären Völkerrechts, der in Art. 51(5)(b) des ersten Zusatzprotokolls kodifiziert ist und ausweislich der IKRK-Gewohnheitsrechtsstudie auch völkergewohnheitsrechtlich gilt, beschränkt die völkerrechtliche Zulässigkeit solcher „Kollateralschäden“ an der Zivilbevölkerung auf erwartete Schäden, die nicht außer Verhältnis zum antizipierten konkreten und direkten militärischen Vorteil stehen. Aktuelle bewaffnete Konflikte verdeutlichen, dass die Zivilbevölkerung das Leid bewaffneter Konflikte in besonders starker Weise trägt.
Um diese Missstände im Völkerrechtspodcast zu diskutieren, haben wir Valentin Jeutner in den Podcast eingeladen, der in seinem aktuellen Buchprojekt dafür plädiert, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des humanitären Völkerrechts zu streichen – Kollateralschäden, so das zentrale Argument, können nicht durch Verhältnismäßigkeitserwägungen gerechtfertigt werden.
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ICRC Report, The Principle of Proportionality In the Rules Governing the Conduct of Hostilities Under International Humanitarian Law (2016).
Wolff Heinschel von Heinegg, Proportionality & Collateral Damage, Max Planck Encyclopedia of International Law (2015).
Bundesgerichtshof, Urteil v. 06.10.2016, Az. III ZR 140/15 (Oberst Klein) (2016).
Irresolvable Norm Conflicts in International Law, Book Review Symposium, Völkerrechtsblog (2019)
Luigi Daniele, Incidentality of the civilian harm in international humanitarian law and its Contra Legem antonyms in recent discourses on the laws of war, Journal of Conflict & Security Law (2024).
Völkerrechtspodcast, Folge 50: Eine Disziplin (in) der Krise? (2025)
Moderation: Jasmin Wachau & Rouven Diekjobst
Grundlagen: Salman Khan
Interview: Dr. Valentin Jeutner & Rouven Diekjobst
Schnitt: Daniela Rau
Credits: Agnieszka Brugger, Bundestag, 05.03.2020, gefunden mit der Hilfe von Open Parliament TV.
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Über Völkerrechtspodcast
Völkerrecht to go, von den Redaktionsmitgliedern des Völkerrechtsblogs:
Ob Waffenexporte, Menschenrechte oder der Schutz der Demokratie – wir kommen mit denen ins Gespräch, die über Völkerrecht nachdenken. Mit spannenden Gästen aus dem Völkerrecht reden wir über das, was sie und ihr Feld gerade bewegt, immer anhand von aktuellen weltpolitischen Fragen. Gleichzeitig betten wir diese Entwicklungen in die völkerrechtlichen Basics ein, indem wir in einem Grundlagenteil wichtige Urteile, Kontroversen und Prinzipien kurz und schmerzlos aufbereiten – für Einsteiger*innen und Fortgeschrittene.
Podcast-WebsiteHöre Völkerrechtspodcast, NEU DENKEN und viele andere Podcasts aus aller Welt mit der radio.at-App

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