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  • DRL031: AfD "gesichert rechtsextremistisch" und nun? / "Impfen macht frei" strafbar? / Stiftung Warentest droht nach Urteil Millionenschaden
    In Folge 31 des LTO-Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen Sie und Euch diesmal Felix W. Zimmermann und Christian Rath mit drei kontrovers diskutierten Themen: 1. AfD vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft – Was folgt daraus und kommt nun ein AfD-Verbot? Kurz vor dem Regierungswechsel hat der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Dies wirft nicht nur juristische, sondern auch politische Fragen auf. Was bedeutet diese Entscheidung konkret für die Partei und ihre Mitglieder? Christian und Felix erklären, welche rechtlichen Konsequenzen diese Einstufung nach sich ziehen könnte und ob jetzt ein AfD-Verbotsverfahren wahrscheinlicher wird. 2. „Impfen macht frei“ – BGH hält Corona-Spruch für Verharmlosung des Holocausts – Überzeugend oder verletzt das die Meinungsfreiheit? Ein umstrittener Cartoon mit dem Slogan „Impfen macht frei“ ist vor dem Bundesgerichtshof gelandet. Der BGH bejahte eine strafbare Verharmlosung des Holocaust. Ist in Übertreibungen des eigenen "Leids" tatsächlich auch eine Verharmlosung zu sehen oder verkennt der BGH die Reichweite der Meinungsfreiheit? Dazu haben Christian und Felix unterschiedliche Auffassungen. 3. Stiftung Warentest zu Schadensersatz verurteilt – Wann ist ein Warentest selbst mangelhaft und wann muss die Stiftung für Dritte haften? Ein "mangelhaft" von Stiftung Warentest kann Firmen Millionen kosten. Doch umgekehrt kann auch ein fehlerhafter für die Stiftung teuer werden. Das LG Frankfurt verurteilte die Stiftung jetzt zum ersten Mal zu Schadensersatz wegen eines “unvertretbaren" Tests zu Rauchwarnmeldern. Ihr droht nun selbst ein Millionenschaden. Die Besonderheit des Falles: Die Stiftung hatte ein Prüfinstitut aus Belgien beauftragt und dies machte den Fehler. wir erklären, warum die Stiftung Warentest trotzdem haftet. Links: Zur LTO-Berichterstattung: „Stiftung Warentest muss Schadensersatz zahlen" Einsendungen für das Gewinnspiel sowie Feedback bitte an: [email protected] Songs: • Recht kommt (Interpret: Pol1zistensohn a.k.a Jan Böhmermann; Text Andreas Fabritius und Jan Böhmermann) • Law & Order Theme (Interpret: Geek Musik, Text: Mike Post)• Kaufen (Interpret: Herbert Grönemeyer, Text: Herbert Grönemeyer).
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    46:49
  • DRL030: Bald Lügenverbot in Deutschland? / Brutaler Angriff auf Studenten antisemitisch?/ Verdienen Richter zu wenig?
    In Folge 30 des LTO-Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen Sie und Euch diesmal Felix W. Zimmermann und Katharina Reisch mit drei brisanten Themen:1. Plant die nächste Bundesregierung ein Lügenverbot und droht jetzt das Ende der Meinungsfreiheit?Die neue schwarz-rote Regierung ist noch nicht im Amt, da sorgen ihre Pläne zum Kampf gegen Desinformation schon für große mediale Aufregung. Kritiker befürchten nun sogar den Untergang der Meinungsfreiheit und den Aufbau eines “Wahrheitsministeriums” – Berechtigte Sorgen oder übertriebene Panikmache? Wir erklären, ob tatsächlich ein Lügenverbot geplant ist und welche Grenzen die Meinungsfreiheit setzt.2. Drei Jahre Haft für Berliner Studenten - War sein brutaler Angriff antisemitisch?Am Amtsgericht Berlin Tiergarten ging der viel beachtete Strafprozess um den brutalen Angriff auf einen jüdischen Studenten der FU Berlin zu Ende. Der Täter wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Warum das Gericht die Tat als antisemitisch bewertete und wie sich dies auf das Strafmaß auswirkte, klären wir mit LTO Redakteur Max Kolter. Er war bei beiden Verhandlungstagen vor Ort.3. Richter klagt auf höhere Besoldung - Jammern auf hohem Niveau oder verdienen Richter einfach zu wenig?Ein OLG-Richter aus Karlsruhe ist der Meinung, dass er zu wenig Geld verdient. Deshalb klagte er vor dem Verwaltungsgericht auf eine höhere Besoldung. Doch das entschied nun: Der Richter verdient genug. Wir diskutieren: Jammern deutsche Richter auf hohem Niveau über zu niedrige Besoldungen? Oder verdienen sie wirklich zu wenig? Warum kann eine zu niedrige Besoldung sogar verfassungswidrig sein? Und was haben gesenkte Notenanforderungen und Nachwuchsmangel in der Justiz damit zu tun? Einsendungen für das Gewinnspiel sowie Feedback bitte an: [email protected]: • Recht kommt (Interpret: Pol1zistensohn a.k.a Jan Böhmermann; Text Andreas Fabritius und Jan Böhmermann) • Kein Geld (Interprt: SXTN; Geschrieben von Krutsch, Claus Capek, Guy Gross, Judith Wessendorf, Nura) • James Bond Theme (Interpret: John Barry, Monty Norman; Geschrieben von David Foster, John Barry, Monty Norman)
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    43:50
  • DRL029: Politiker mit Strafrecht wegcanceln? / AfD blockiert Justiz / "Sexsomnia" bei Staatsanwalt?
    In Folge 29 des LTO-Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen Sie und Euch diesmal Felix W. Zimmermann und Markus Sehl mit folgenden drei brisanten Themen:1. Wie schnell droht Politikern nach Strafurteil ein Wahlverbot?Nach dem spektakulären Wahlausschluss gegen die rechtsnationale Politikerin Marine Le Pen in Frankreich, stellt sich die Frage: Droht das Politikern auch in Deutschland, wenn sie wegen Straftaten verurteilt werden? Auch das Strafgesetzbuch enthält dazu strenge Regeln. Bei Verbrechen droht sogar ein automatischer Ausschluss, bei anderen gravierenden Straftaten haben die Gerichte einen Ermessensspielraum. Wie können sich Politiker dagegen wehren? Wir diskutieren: Brauchen wir eine solche Auschluss-Regelung eigentlich? Müsste sie reformiert werden? Sollte es Bürgerinnen und Bürger an der Wahlurne ganz überlassen werden, ob sie einen straffälligen Politiker wählen wollen? Und schließlich: Würde es das Rechtssystem eigentlich aushalten, wenn der aussichtsreichste Spitzenkandidat von einem Gericht von der Wahl ausgeschlossen wird?2. AfD-Justizblockade in ThüringenDie AfD hat nach der Landtagswahl im Herbst 2024 eine starke Mehrheit errungen, nun blockiert sie im Thüringer Landtag die Wahlausschüsse für neue Richter und Staatsanwälte. Ein nachvollziehbarer politischer Schachzug - und eine Gefahr für die Justiz? Die Brombeer-Koalition setzt auf riskante Übergangslösungen. Wir fragen uns: Taugen die auch verfassungsrechtlich? Während der Podcast-Aufnahme scheitert ein neuer Anlauf im Thüringer Landtag, den Ausschuss neu zu besetzen. Wie kann die Blockade aufgelöst werden?3. BGH zu Sexsomnia Fall um schlafwandelnden StaatsanwaltMissbrauchte ein ehemaliger Staatsanwalt schlafwandelnd seinen Sohn und war er dabei schuldfähig? Litt er an einer seltenen Schlafstörung Sexsomnia? Oder war das nur eine schwer zu widerlegende Verteidigungsstrategie? Obwohl die Staatsanwaltschaft sich geweigert hatte, den Mann anzuklagen, verurteilte schließlich das Landgericht Lübeck ihn. Nun kam es aber zu einer überraschenden Wende. Der BGH hob die Verurteilung auf. Entscheidend war die Aussage einer Zeugin, die ebenfalls Juristin ist.Einsendungen für das Gewinnspiel sowie Feedback bitte an: [email protected]
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    43:55
  • DRL028: Historische Grundgesetzänderungen / Klimaklage David aus Peru gegen Goliath RWE / BGH-Urteil über Antifa-Ikone Lina E.
    In Folge 28 des LTO-Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen Sie und Euch diesmal Christian Rath und Katharina Reisch mit drei brisanten Themen:1. Historisches Finanzpaket – Warum die Lockerung der Schuldenbremse doch noch gelungen ist.Die Grundgesetzänderungen zur Lockerung der Schuldenbremse wurden im Bundestag und im Bundesrat jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. Wir erklären unter anderem, welche Modifikationen die Grünen noch in dieses historische Finanzpaket hineinverhandelt haben, ob die "Klimaneutralität bis zum Jahr 2045" nun ein neues Staatsziel ist und warum die FDP-Eilanträge vor den Landesverfassungsgerichten gescheitert sind. Zu Folge 27 von „Die Rechtslage“Zur LTO-Berichterstattung: Landesverfassungsgerichte NRW und Bremen: Bun­des­länder müssen Zustim­mung zum Schul­den­paket im Bun­desrat nicht ver­wei­gern; Finanzpaket von Union, SPD und Grünen: Bun­destag besch­ließt Grund­ge­setz-Ände­rungen; Weitere Eilanträge abgelehnt: Karls­ruhe gibt end­gültig grünes Licht für Son­der­sit­zung; Nach den BVerfG-Beschlüssen zur Schulden-Sondersitzung: Könnte der "neue" Bun­destag die Son­der­sit­zung noch ver­hin­dern?2. Peruanischer Bauer verklagt Energiekonzern - Muss RWE für Klimaschäden in Peru haften?Das Haus eines Bauern in Peru ist bedroht. Weil wegen der globalen Erwärmung Gletscher in den peruanischen Anden abschmelzen, könnten Flutwellen oder Schlammlawinen sein Haus überfluten. Er fordert daher von RWE, einem der größten CO2-Emittenten Europas, einen Teil der Kosten für den Schutz seines Hauses zu übernehmen. Über die Klimaklage des peruanischen Bauern verhandelte nun das OLG Hamm. LTO-Redakteurin Franziska Kring war bei den Verhandlungstagen vor Ort. Mit ihr diskutieren wir über die rechtliche Argumentation des Bauern, die vorgelegten Beweise und die große Frage, wie sinnvoll solche Klima-Prozesse sind.Zur LTO-Berichterstattung: OLG Hamm verhandelt Klimaklage: Ein perua­ni­scher Berg­bauer gegen RWE; OLG Hamm verhandelt Klimaklage gegen RWE: Wie kon­kret ist die Gefahr für sein Haus in Peru?; Klimaklage des peruanischen Bauern gegen RWE: Urteil wird am 14. April ver­kündet; LG Stuttgart lehnt Klimaklage ab: Klimaklagen gegen Unternehmen überzeugen nicht. 3. BGH zu Lina E. - Warum muss die militante Antifaschistin ins Gefängnis?Die militante Antifaschistin Lina E. war Teil einer kriminellen Vereinigung, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Rechtsextremisten zusammenzuschlagen. Dafür wurde sie 2023 vom OLG Dresden zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Der BGH bestätigte nun das Urteil. Wir sprechen über die Angemessenheit der Strafe und den Vorwurf einer "Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstands". Außerdem klären wir, warum Lina E. auch vom BGH nicht als „Rädelsführerin“ der Vereinigung gesehen wurde und wie lange sie nun wirklich ins Gefängnis muss. Zur LTO-Berichterstattung: BGH zu Linksextremistin: Lina E. war keine Rädelsführerin; Militante Antifaschistin Lina E.: Wohl doch keine Rädelsführerin. Einsendungen für das Gewinnspiel sowie Feedback bitte an: [email protected] Songs: Recht kommt (Pol1zistensohn a.k.a Jan Böhmermann; Text Andreas Fabritius und Jan Böhmermann)Wärmer (Phil Laude feat. Yung Larry / Text: Phil Laude)
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    38:46
  • DRL027: Freispruch trotz Geständnis – "Das fatale Abkommen" / Schnell noch das Grundgesetz für Schulden ändern? / 551 Fragen zu NGOs
    In Folge 26 des LTO-Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen Sie und Euch diesmal Markus Sehl und Christian Rath mit drei kontrovers diskutierten Themen.1. Fulminante Kehrtwende bei der Schuldenbremse: Kann noch schnell das Grundgesetz geändert werden?Während Bundeskanzler in spe Friedrich Merz in der letzten Wahlperiode noch jede Verhandlung über eine Reform der Schuldenbremse verweigerte, kann es jetzt auf einmal nicht schnell genug gehen. Eine fulminante Kehrtwende. CDU/CSU und SPD haben sich in ihren Sondierungen auf neue Schulden in nie dagewesenem Ausmaß geeinigt. Auf in der Höhe unbegrenzt mögliche Verteidigungsausgabe und ein 500-Milliarden-Infrastruktur-Sondervermögen. Dafür muss das Grundgesetz geändert werden, und das soll noch im Eiltempo in den letzten Legislaturwochen des alten Bundestags geschehen. Geht das verfassungsrechtlich? Wird der neue Bundestag dadurch gefesselt oder entfesselt? Und wie würde wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden? - LTO-Interview: "Die alte Mehrheit kann die neue sogar gezielt umgehen"2. Geld vom Staat: Wie neutral müssen NGOs sein?Die CDU/CSU hat 551 Fragen an die Bundesregierung gestellt und wollte wissen, ob staatlich geförderte NGOs ihre angebliche Pflicht zur Neutralität verletzt haben. Die umstrittene Anfrage wurde als Angriff auf die Zivilgesellschaft kritisiert. Was steckt hinter der Anfrage? Und hat sie vielleicht eine Punkt. Müssen staatlich finanzierte NGOs politisch neutral sein? Und was gilt für gemeinnützige Vereine, dürfen die sich für die Demokratie engagieren?- LTO-Bericht: Wann ist demonstrieren für gemeinnützige Vereine gefährlich?3. Freispruch trotz Geständnis: Warum durfte ein US-Militärgericht über die Tötung eines Deutschen urteilen?Auf deutschem Boden tötet ein US-Soldat 2023 einen Deutschen, gesteht die Tat und wird von einem US-Gericht freigesprochen. Der Fall sorgte für Empörung, vieles blieb unklar. LTO-Chefredakteur Felix W. Zimmermann erzählt im Podcast von seinen Recherchen zu dem Justizversagen in dem Fall. Warum durfte überhaupt ein US-Militärgericht über den Fall entscheiden und nicht die deutsche Justiz?- Zum Mordlust-Podcast: "Das fatale Abkommen":- LTO-Artikel: Justizversagen auf allen Ebenen- LTO-Kommentar: Deutsche Strafverfolgung darf nicht ausgelagert werdenMusik:1. Recht kommt (K.O... in KA): Interpret: Justice, POLIZISTENSOHN a.k.a. Jan Bohmermann / Geschrieben von Andi Fabritius2. Money Money: Interpret: Celo & Abdi, Haftbefehl, Veysel / Geschrieben von: Abdi, Celo, Haftbefehl, KD-Beatz, Veysel / Produziert von KD-Beatz 3. In The Army Now: Interpret: Status Quo / Geschrieben von Ferdi Bolland, Robert J Bolland / Produziert von Pip Williams
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    43:26

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Im Podcast "Die Rechtslage" erfahrt Ihr alles Wichtige über aktuelle Rechtsprechung, Rechtspolitik und die wichtigsten Rechtsdebatten des Landes – direkt von der Redaktion von Legal Tribune Online.
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