Martin Kippenberger hat die Gemälde Paris Bar Variante 1 und 2 nicht selbst gemalt - das hat ein Plakatmaler für ihn erledigt, dem er hierfür Fotos überlassen hatte. Der Plakatmaler hat gerichtlich erwirkt, dass er künftig als Miturheber beider Bilder genannt werden muss. Dieser Fall zeigt ein grundsätzliches Problem im Kunstbetrieb: Viele Künstler beschäftigen Assistenten, Gehilfen oder sonstige Mitarbeiter, die an der Entstehung ihrer Kunstwerke beteiligt sind. Das Urheberrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass sie per Gesetzt Miturheber dieser Werke werden. Wann ist das der Fall und was können Künstlerinnen und Künstler tun, um rechtlich alleiniger Herr des Produktionsergebnisses zu sein?