Hochschulen dürfen nicht per Gesetz zur Kooperation mit der Bundeswehr verpflichtet werden - so hat es jetzt der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden und einem Bündnis aus 200 Klägern teilweise recht gegeben - unter ihnen Politiker, Gewerkschaften und Friedensorganisationen. Stein des Anstoßes war ein Passus des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes, der im Juli 2024 eingefügt wurde. Er beinhaltet unter anderem eine zwingende Zusammenarbeit, wenn das Staatsministerium auf Antrag der Bundeswehr feststellt, dass dies im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist. Laut Verfassungsgerichtshof verstößt die Regelung gegen das Rechtsstaatsprinzip und die Wissenschaftsfreiheit. Wir fassen die Reaktion von Politikern und Experten zusammen und sprechen mit einem der Kläger. // Moderation: Bianca Taube / Autorin: Tanja Sluka