Die Geschäftsführung trägt auch beim Arbeitsschutz letztendlich die Verantwortung. Jedoch ist es in der Praxis kaum möglich, dass diese den Arbeitsschutz selbst komplett organisiert und im Unternehmensalltag betreut. Ab bestimmten Unternehmensgrößen sind eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und ein Betriebsarzt zu bestellen. Christian und Daniel erklären, mit welchen Modellen diese Anforderungen in der Praxis erfüllt werden können, welche Rolle der Arbeitsschutzausschuss im Unternehmen spielt und warum Fachbeauftragte für bestimmte Bereiche des Arbeitsschutzes (wie Brandschutz oder Ersthelfer) erforderlich sind.
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Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz - Teil 2
Um notwendige Maßnahmen für Arbeitsschutz ergreifen zu können, müssen zuallererst die bestehenden Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen im Rahmen einer Risikoanalyse ermittelt werden. Christian und Daniel erklären in dieser Folge, wie eine solche Gefährdungsanalyse durchgeführt wird und für welche Szenarien ein Unternehmen Notfallpläne erstellen sollte. Für deren erfolgreiche Umsetzung sind regelmäßige Schulungen und Trainings einzuplanen, damit im Ernstfall kein Chaos entsteht und Schäden an Leib und Leben vermieden werden können.
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Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz - Teil 1
Ein funktionierender Arbeitsschutz erfordert eine saubere und klare Organisation, die mit anderen bestehenden Strukturen und Prozessen im Unternehmen bestmöglich verzahnt ist, um Koordinations- und Effizienzverluste zu vermeiden. Dazu sind insbesondere eindeutige Verantwortlichkeiten und transparente Kommunikationswege erforderlich. Christian und Daniel zeigen zum Einsteig in die kleine Serie zum Thema Arbeitsschutz praktische Wege zum Aufbau einer effizienten Arbeitsschutzorganisation.
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Datenschutz Teil 5
Christian und Daniel erklären in dieser Folge zunächst, welche Fälle von Datenschutzverletzungen vorkommen können. Tritt im Unternehmen eine solche Datenschutzpanne auf, ist schnelles und überlegtes Handeln erforderlich. Zuerst sollte die Art der Panne intern dokumentiert und die zuständigen Stellen (Datenschutzbeauftragter, Geschäftsführung) informiert werden. Schwerwiegende Pannen müssen innerhalb von 72 Stunden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden, wobei eine Risikobewertung für die Betroffenen durchgeführt werden muss. Zusätzlich können je nach Art des Vorfalls weitere Maßnahmen wie die Benachrichtigung von Polizei oder Verfassungsschutz notwendig sein.
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Datenschutz Teil 4
Datenschutzbeauftragte (DSB) haben die Aufgabe, die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen in Unternehmen oder Organisationen zu überwachen und zu beraten. Sie sind nach Innen und Außen Ansprechpartner für alle datenschutzrelevanten Fragen und tragen dazu bei, dass personenbezogene Daten geschützt werden. Christian und Daniel erklären dabei auch, wie der DSB in die gesamte Compliance-Organisation eingebunden ist.
Die Compliance-Anforderungen an Unternehmen steigen ständig. Alle relevanten Compliance-Anforderungen zu erkennen und im Unternehmen korrekt, schlank und effizient umzusetzen, ist eine große Herausforderung, die es zu lösen gilt. Wir erklären Ihnen, wie es geht - Compliance muss nicht kompliziert und teuer sein!