Die Arbeit des FmB – Interessensvertretung Frauen* mit Behinderung
Der Verein FmB ist die erste Interessensvertretung für Frauen, Mädchen und nicht binäre Personen mit Behinderungen in Österreich. Seit 2023 arbeitet der Verein FmB daran, die Lage für Frauen* mit Behinderungen zu verbessern und mehr Sichtbarkeit für ihre Anliegen zu schaffen. Die Arbeit von FmB umfasst viele Bereiche wie Arbeit, Bildung, Kultur, Gewaltschutz, Partizipation in der Gesellschaft und Politik.
Es unterhalten sich
Heidemarie Egger (FmB),
Nina Eckstein (FmB)
und Linda Greuter (Institut für Legal Gender Studies, JKU).
Infos zur Mitgliedschaft beim FmB und zu aktuellen Veranstaltungen könnt ihr hier finden.
Hier geht’s zur Folge 5 über die Behindertenrechtskonvention und ihre Umsetzung in Österreich.
Hier geht es zum Gespräch über feministisches, inklusives Leben in Wien mit Heidemarie Egger und Julia Moser auf Radio Orange vom 4.4.2025.
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33:46
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Queere Rechte?
Rechte geschlechtlicher Minderheiten werden in Österreich in erster Linie vor Gerichten erkämpft bzw durch diese sichergestellt. Die Gesetzgebung sieht meist keine entsprechenden Regelungen vor. Dies führt zu einigen Unklarheiten, insbesondere betreffend die Eintragung eines alternativen Geschlechtseintrages bzw Streichung desselben für Trans* und Inter* Personen.
In der dritten Folge 2025 sprechen wir mit Nick Markwald von der Europa-Universität Flensburg über den status quo der Rechte von inter*, trans* und nicht-binären Menschen in Deutschland. Dort gilt seit 2024 das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (sog Selbstbestimmungsgesetz). Es ermöglicht trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen vereinfacht per Erklärung vor dem Standesamt ändern zu lassen.
Weiters gibt uns Nick einen Einblick in das interdisziplinäre Foschungsprojekt Normative Implikationen der Menschenrechte von Menschen mit DSD (Differences of sex development) in einer nicht-binären Rechtswelt sowie in die Forschungsarbeit zum Thema Regulierung von Operationen an inter*Kindern im Rahmen des Sonderforschungsbereiches „Sexdiversity“.
Hier geht´s zur Folge #6, in der wir uns bereits mit geschlechtsnormierenden Operationen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen in Österreich auseinandergesetzt haben
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37:13
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Protection from Gender-specific Violence in the EU
The Istanbul Convention, drafted by the Council of Europe in 2011 and coming into force in 2014, constitutes the first European Human Rights document to combat gender-based violence. Until this day, it has not been ratified by all EU member States, and the EU itself ratified the Convention only in 2023.
In March 2024, however, the EU Member States finally agreed on a European Framework: The Directive on Combatting Violence against Women and Domestic Violence, which contains inter alia minimum rules for protecting victims.
Mathias Möschel (Professor CEU, Vienna)
and
Linda Greuter (Institute for Legal Gender Studies, JKU Linz)
are speaking about the new EU Directive.
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23:04
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23:04
Geschlechtsnormierende OPs an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen
Die körperlichen Geschlechtsmerkmale von Personen sind vielfältig und eben nicht nur weiblich oder männlich. Trotz dieser Vielfalt werden die Körper von intergeschlechtlichen Personen häufig durch operative Eingriffe verändert. Diese normierenden Operationen werden häufig bereits im Kinder- und Jugendalter vorgenommen und haben schwerwiegende Folgen für Betroffene.
In der ersten Folge 2025 widmen wir uns einer Praxis, die medizinisch aber auch rechtlich nicht mehr zeitgemäß ist und weitreichende rechtliche Fragen aufwirft.
Es unterhalten sich
Magdalena Klein (Vizeobmensch VIMÖ qualifizierte Peer-Berater*in bei Variationen der Geschlechtsmerkmale und Bildungsreferent*in bei der Beratungseinrichtung und Bildungsstelle Var.Ges),
Alois Birklbauer (Professor für Strafrechtswissenschaften, JKU LInz)
und
Ella Dertschei (Universitätsassistentin, Institut für Legal Gender Studies, JKU Linz).
Sie wollen eine psychosoziale Peerberatung und die Beratungsstelle Var.Ges in Anspruch nehmen? Dann melden Sie sich hier.
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24:02
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24:02
Die Rechte der UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Umsetzung
Im Jahr 2008 hat sich Österreich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet. Das Übereinkommen verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen gleiche Menschenrechte zu gewährleisten und gleiche Chancen zu ermöglichen. Es enthält Maßnahmen, die das gesellschaftliche Bewusstsein für Barrieren und Behinderung in allen Lebensbereichen nachhaltig verändern sollen.
Im Jahr 2023, also 15 Jahre nach der Ratifizierung, wurde die Umsetzung der Konvention durch den UN-Fachausschuss überprüft.
Das Ergebnis zeigt, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund vieler Faktoren vom gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Leben ausgeschlossen oder benachteiligt werden. Besonders Frauen* und Mädchen* mit Behinderungen, sind aufgrund ihres Geschlechts einem zusätzlichen Risiko von Diskriminierung ausgesetzt.
Über das Ergebnis dieser Überprüfung und die Arbeit des Bundes MonitoringAuschusses unterhalten sich:
die Mitglieder des MonitoringAusschusses
Tobias Buchner (Vorsitzender),
Daniela Rammel (stv. Vorsitzende),
die Juristin der Geschäftsstelle Nina Eckstein,
&
Linda Greuter (Institut für Legal Gender Studies).
Das Institut für Legal Gender Studies gibts jetzt auch zum Hören.
Im Zentrum unseres Podcasts steht die Analyse rechtlicher und gesellschaftlicher Ungleichheit aus der Perspektive grund- und menschenrechtlicher Gleichheitsgarantien. Zusammen besprechen wir Fragen der feministischen Rechtswissenschaft, des Diskriminierungsschutzes, der rechtlichen Anerkennung gesellschaftlicher Vielfalt und pluralistischer Lebensweisen in Theorie und Praxis. Auch widmen wir uns den Themen Rechtsschutz und Rechtsdurchsetzung von individuellen Rechten.
Der Podcast soll dadurch einen Blick hinter die Kulissen des Unibetriebes und einen Einblick in das akademische Leben an der JKU verschaffen.