Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank sind, muss der Arbeitgeebr ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Die April-Ausgabe von »Der Personalrat« macht Sie fit in den Grundlagen des BEM, damit Sie erkrankte Beschäftigte bei der Rückkehr optimal unterstützen können. Unsere »100 Sekunden« liefern einen ersten Eindruck.
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1:30
Arbeiten trotz Krankschreibung
Was tun, wenn man sich schon (fast) wieder gesund fühlt, die Krankschreibung aber offiziell noch läuft? Dürfen Beschäftigte dann einfach wieder die Arbeit aufnehmen? Dürfen sie das selbst entscheiden oder kann es der Arbeitgeber sogar anordnen?
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9:46
Überstundenzuschläge
Erhalten auch Teilzeitbeschäftigte Zuschläge für Überstunden? Und wenn ja, ab wann? Viele Tarifverträge sehen Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte erst vor, wenn diese die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschreiten. Nun hat das Bundesarbeitsgericht am 5.12.2024 entschieden: Teilzeitkräfte haben grundsätzlich Anspruch auf Überstundenzuschläge ab der ersten Überstunde, die über deren individuelle Arbeitszeit hinausgeht.
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9:05
100 Sekunden: Künstliche Intelligenz
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Das Initiativrecht des Personalrats
Der Personalrat muss nicht warten, bis die Dienststelle beteiligungspflichtige Maßnahmen durchführt. Er kann selbst in Mitbestimmungsangelegenheiten gegenüber der Dienststelle initiativ tätig werden. So kann der Personalrat wichtige Maßnahmen im Sinne der Beschäftigten anstoßen. Doch nicht immer sind die Dienststellen über solche Initiativen erfreut.
Im Podcast der Zeitschrift »Der Personalrat« befragt Irmgard Schmalix, verantwortliche Redakteurin der Zeitschrift, Michael Kröll, Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bedeutenden Gerichtsentscheidungen oder wichtigen Gesetzesänderungen. Der Podcast erklärt Personalräten kurz und kurzweilig, warum das Thema für ihre Arbeit wichtig ist und welche Auswirkungen sich daraus für die Praxis ergeben.