62 - Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe
Webhttps://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabeBlog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/wirkung-wirksamkeitMit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist das Recht der Eingliederungshilfe weitreichend reformiert worden mit dem Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen durch mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und mehr Selbstbestimmung zu verbessern. Die neuen Regelungen zum Gesamtplanverfahren in Teil 2 des SGB IX sollen sicherstellen, dass die personenzentriert neu ausgerichteten Leistungen der Eingliederungshilfe passgenau und bedarfsdeckend erbracht werden. Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen sind dabei unter besonderer Berücksichtigung der in den §§ 1 und 4 SGB IX genannten Ziele der Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sicherzustellen.Neben der personenzentrierten Neuausrichtung der Eingliederungshilfe durch das BTHG ist auch die Wirkungsorientierung in der Eingliederungshilfe gestärkt worden. Die Begriffe Wirkung und Wirksamkeit werden erstmals im Kontext der Eingliederungshilfe im SGB IX gesetzlich verankert. In den Regelungen zum Gesamtplanverfahren ist eine Wirkungskontrolle vorgesehen. Im Vertragsrecht der Eingliederungshilfe in Teil 2 des SGB IX ist vorgesehen, dass die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer Vereinbarungen bezüglich der Wirksamkeit von Leistungen in den Landesrahmenverträgen sowie den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen treffen.
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61 - Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen
Website: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe
Blog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/schutz-vor-gewalt-für-menschen-mit-behinderungen
Menschen mit Behinderungen haben wie jeder Mensch das Recht auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Das ist ein Menschenrecht. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland ausdrücklich dazu, jede Form von Gewalt und Missbrauch an behinderten Menschen zu verhindern. Dazu müssen die Ursachen von Gewalt bekämpft und die Autonomie und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gefördert werden. Die Art der Leistungserbringung muss derart angepasst werden, dass allen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben ermöglicht wird. Die Erfüllung dieses Anspruchs und die Umsetzung der Rechte dieser Menschen darf nicht unter Abwägung von Ressourcen stehen.
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60 - BTHG: Sozialraumorientierung
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Mit der Einführung der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) steht die neu geregelte Eingliederungshilfe im SGB IX vor der Herausforderung, ihre Leistungen stärker sozialraumorientiert auszurichten. Insbesondere die im SGB IX beschriebenen Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen oder erleichtern, indem Unterstützung sowohl im eigenen Wohnraum als auch in ihrem sozialen Umfeld angeboten wird. Der Gesetzestext spezifiziert jedoch nicht, wie Organisationen den Auftrag der Sozialraumorientierung fachlich umsetzen sollen. Um die gesetzlichen Vorgaben in die Praxis umzusetzen, bedarf es daher theoretischer Grundlagen.
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59 - BTHG: Sozialraumorientierung
Website: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe
Blog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/bthg-sozialraumorientierung-2-3
Mit der Einführung der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) steht die neu geregelte Eingliederungshilfe im SGB IX vor der Herausforderung, ihre Leistungen stärker sozialraumorientiert auszurichten. Insbesondere die im SGB IX beschriebenen Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen oder erleichtern, indem Unterstützung sowohl im eigenen Wohnraum als auch in ihrem sozialen Umfeld angeboten wird. Der Gesetzestext spezifiziert jedoch nicht, wie Organisationen den Auftrag der Sozialraumorientierung fachlich umsetzen sollen. Um die gesetzlichen Vorgaben in die Praxis umzusetzen, bedarf es daher theoretischer Grundlagen.
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58 - BTHG: Sozialraumorientierung
Website: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe
Blog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/bthg-sozialraumorientierung-1-3
Mit der Einführung der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) steht die neu geregelte Eingliederungshilfe im SGB IX vor der Herausforderung, ihre Leistungen stärker sozialraumorientiert auszurichten. Insbesondere die im SGB IX beschriebenen Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen oder erleichtern, indem Unterstützung sowohl im eigenen Wohnraum als auch in ihrem sozialen Umfeld angeboten wird. Der Gesetzestext spezifiziert jedoch nicht, wie Organisationen den Auftrag der Sozialraumorientierung fachlich umsetzen sollen. Um die gesetzlichen Vorgaben in die Praxis umzusetzen, bedarf es daher theoretischer Grundlagen.
Website Inklusion & Teilhabe: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe
Selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben. Das ist ein elementares Recht. Dennoch haben nicht alle den gleichen Zugang zum sozialen Leben. Insbesondere Menschen mit Herausforderungen stoßen in ihrem Alltag auf viele Barrieren. Daher ist es wichtig, dass wir als Gesellschaft ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung stellen für Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe.