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MOUNT ERBRECHT

Christian Rabl & Andreas Tschugguel
MOUNT ERBRECHT
Neueste Episode

53 Episoden

  • MOUNT ERBRECHT

    #52 Mount Erbrecht glossiert: 2 Ob 2/26x (Pflichtteilsminderung); 2 Ob 182/25s (k Haftung des Beschenkten für PflegeV)

    07.08.2026 | 44 Min.
    In dieser Folge startet ein neues Format bei Mount Erbrecht: Mount Erbrecht glossiert! In regelmäßigen Abständen besprechen Christian Rabl und Andreas Tschugguel zwei aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zum Erbrecht.
    Dieses Mal geht es um diese spannenden Fragen:
    • Reicht nach über Jahrzehnten ohne Kontakt eine späte Versöhnung zwischen Eltern und Kind aus, um eine Pflichtteilsminderung zu verhindern?

    • Kann der Anspruch aus einem Pflegevermächtnis auch gegenüber Beschenkten geltend gemacht werden, wenn die Verlassenschaft vermögenslos ist?
    Anhand aktueller OGH-Entscheidungen werden die rechtlichen Hintergründe erklärt und gezeigt, welche Bedeutung diese Urteile für die Praxis haben.
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    #51 Der unverzichtbare Gerichtskommissär

    23.07.2026 | 46 Min.
    In dieser Folge von Mount Erbrecht widmen sich Christian Rabl und Andreas Tschugguel jener Person, die das Verlassenschaftsverfahren tatsächlich führt: dem Notar/der Notarin als Gerichtskommissär.

    Dabei geht es unter anderem um die Fragen:
    • Kann ich mir den Gerichtskommissär aussuchen?
    • Welche Aufgaben hat der Gerichtskommissär?
    • Kann er irgendetwas entscheiden, zum Beispiel, wer der Erbe ist?
    • Wie läuft die Bekanntmachung von Testamenten ab? Gibt es so etwas wie eine Testamentseröffnung?
    • Wann ist ein Gerichtskommissär befangen?
    • Wie sollte der Gerichtskommissäre mit den Parteien umgehen?
  • MOUNT ERBRECHT

    #50 Der passive Berechtigte und der Kampf ums Erbrecht

    09.07.2026 | 46 Min.
    Nicht jede Verlassenschaft verläuft konfliktfrei. Treffen mehrere Erbantrittserklärungen aufeinander, entsteht ein Streit über das Erbrecht, der verfahrensrechtlich besondere Fragen aufwirft.
    In dieser Folge sprechen wir darüber,
    ● Dass Mount Erbrecht seine 50. Folge feiert
    ● Wen der Gerichtskommissär zur Abgabe einer Erbantrittserklärung auffordert
    ● Widerstreitende Erbantrittserklärungen
    ● Die Einigungstagsatzung
    ● Welche Folgen das Schweigen, die Nichtbeteiligung hat
    ● Welche Vorteile und Nachteile ein rasches Verfahren hat
    ● Ob unser Verfahrensrecht verbessert werden könnte
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    #49 Mount Erbrecht LIVE 2026 – Eine Ankündigung

    02.07.2026 | 9 Min.
    Nach zwei Jahren und 50 Folgen „geht Mount Erbrecht live“.

    📅 Dienstag, 6. Oktober 2026
    🕘 09:00–17:00 Uhr
    📍 Juridicum Wien – Dachgeschoß
    Alle Informationen sowie die Anmeldung finden Sie unter: www.mounterbrecht.com
    Gemeinsam mit Senatspräsident Dr. Gottfried Musger, dem Vorsitzenden des für Erbrecht zuständigen Fachsenats des Obersten Gerichtshofs, analysieren wir einen ganzen Tag lang die aktuellen Entscheidungen des OGH im Erbrecht – aus den Perspektiven von Rechtsprechung, Wissenschaft, Rechtsanwaltschaft und Notariat.
    Wir freuen uns auf einen intensiven Tag voller aktueller Entscheidungen, gemeinsamer Diskussionen und persönlichem Austausch.
    In dieser Sonderfolge stellen wir die Veranstaltung vor und geben einen Einblick, was die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet.
  • MOUNT ERBRECHT

    #48 Die Erbschaft ausschlagen oder besser die Arme still halten?

    25.06.2026 | 49 Min.
    Nicht jede Erbschaft ist willkommen. Droht eine Überschuldung wirkt sie gar bedrohlich. Doch haben Sie keine Angst. Zur Gefahrenvermeidung bedarf es keiner Ausschlagung der Erbschaft.

    In dieser Folge von Mount Erbrecht beschäftigen sich Christian Rabl und Andreas Tschugguel mit der Ausschlagung einer Erbschaft. Das Gesetz stellt sie dem berufenen Erben als Alternative zum Antritt der Erbschaft zur Wahl. Die nähere Überlegung zeigt allerdings, dass in der Regel die bloße Passivität die bessere Entscheidung wäre.

    Außerdem wird besprochen:
    • welche Rechtsfolgen eine Ausschlagung auslöst,
    • weshalb sie grundsätzlich nicht widerrufen werden kann,
    • welche Bedeutung die Erbantrittserklärung hat und
    • welche typischen Missverständnisse in der Praxis auftreten.
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Über MOUNT ERBRECHT
Der Tod bringt Trauer. Manche macht er reich. Wer wieviel vom Vermögen des Verstorbenen erhält, bestimmen die Regeln des Erbrechts. Sie wurden zwar im Jahre 2015 neu gefasst, doch wurde die Hoffnung auf ein für den Interessierten verständliches Recht in einer modernen Sprache enttäuscht. Beschäftigt man sich mit den Bestimmungen genauer, entpuppen sie sich häufig als rätselhaft, jedenfalls aber voll von Überraschungen, Lücken und Tücken. Ihnen nachzuspüren, lohnt sich zumindest für jene, die darauf hoffen, durch eine Erbschaft ihre Lebensverhältnisse spürbar zu verändern. Christian Rabl gehört zu den führenden Experten auf dem Gebiet des Erbrechts. Er ist Universitätsprofessor für Zivilrecht an der Universität Wien und als Rechtsanwalt tätig. Sein Gesprächspartner ist Andreas Tschugguel, öffentlicher Notar in Wien, der nicht nur die Perspektive des im Erbrecht bedeutsamen Notariats, sondern auch seine eigene hervorragende wissenschaftliche Expertise in die Diskussion einbringt.
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