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MOUNT ERBRECHT

Christian Rabl & Andreas Tschugguel
MOUNT ERBRECHT
Neueste Episode

57 Episoden

  • MOUNT ERBRECHT

    #57 Mount Erbrecht Live revisited: Der Entscheidungs-Rap

    16.10.2026 | 1 Std. 1 Min.
    65 Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs in nur rund zehn Monaten: Beim ersten Mount Erbrecht Live Seminar haben Christian Rabl und Andreas Tschugguel gemeinsam mit Senatspräsident Gottfried Musger die aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren analysiert.

    In dieser Folge greifen Christian Rabl und Andreas Tschugguel einige der besonders interessanten Entscheidungen des letzten Jahres noch einmal auf – ein Entscheidungs-Rap im Ping / Pong.

    Dieses Mal geht es unter anderem um folgende Fragen:
    • Wann kann die Unterbringung in einem Pflegeheim zur Erbunwürdigkeit führen?
    • Wie ist ein eigenhändiges Testament auf mehreren losen Blättern zu beurteilen?
    • Welche Anforderungen gelten für die Identifizierbarkeit von Testamentszeugen?
    • Wann kann ein Pflichtteil gemindert werden, wenn über Jahrzehnte kein Kontakt bestand?
    • Welche Auskunftsansprüche bestehen gegenüber Privatstiftungen?
    • Können Pflegeleistungen dazu führen, dass eine Schenkung aus sittlicher Pflicht nicht pflichtteilsrechtlich anzurechnen ist?
    • Ist langjähriges unentgeltliches Wohnen zusätzlich zu einer späteren Hausschenkung bei der Pflichtteilsberechnung zu berücksichtigen?
    • Warum können weder Gerichtskommissar noch eingeantworteter Erbe ohne Weiteres in das Kontenregister Einsicht nehmen?
    • Und welche weitreichenden Folgen kann eine gerichtliche Amtsbestätigung im Verlassenschaftsverfahren haben?

    Mit dieser Folge wird die zentrale Rolle des Obersten Gerichtshofs für die Praxis besonders deutlich: bei Testamenten, Pflichtteilen, Schenkungen, Verlassenschaftsverfahren und der täglichen Beratung von Erben und Beteiligten – die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung ist stets im Auge zu haben.
  • MOUNT ERBRECHT

    #56 Wer erbt, wenn zwei Menschen gleichzeitig sterben?

    02.10.2026 | 58 Min.
    Was passiert erbrechtlich, wenn zwei Menschen gleichzeitig sterben – oder sich nicht feststellen lässt, wer wen überlebt hat?

    Christian Rabl und Andreas Tschugguel widmen sich diesmal einer grundlegenden Voraussetzung des Erbrechts: Wer erben soll, muss den Erbfall erleben. Dabei kann bereits die Frage, ob jemand den Verstorbenen auch nur um eine juristische Sekunde überlebt hat, erhebliche Auswirkungen auf die Vermögensnachfolge haben.

    Dieses Mal geht es um diese spannenden Fragen:

    • Muss ein Erbe den Verstorbenen tatsächlich überleben?
    • Kann bereits eine einzige Sekunde einen Unterschied machen?
    • Was passiert, wenn zwei Personen gleichzeitig versterben?
    • Was gilt, wenn sich die Reihenfolge des Todes nicht mehr feststellen lässt?
    • Welche Bedeutung hat der Todeszeitpunkt in der Sterbeurkunde?
    • Kann die in einer Sterbeurkunde angeführte Todeszeit widerlegt werden?
    • Wann gilt der Hirntod als rechtlich maßgeblicher Todeszeitpunkt?
    • Welche Folgen kann all das bei Patchworkfamilien haben?
    • Und warum kennt das US-amerikanische Recht sogar eine 120-Stunden-Regel?

    Ausgehend von §§ 536 und 537 ABGB diskutieren Christian Rabl und Andreas Tschugguel die Überlebensbedingung, den Erbanfall und die sogenannte Transmission. Anhand einer Entscheidung des OGH zeigen sie außerdem, warum der genaue Todeszeitpunkt darüber entscheiden kann, in welche Verlassenschaft ein Erbrecht fällt.

    Dabei geht es auch um eine überraschend grundlegende Frage: Wann ist ein Mensch im Rechtssinn überhaupt tot? Die Folge beleuchtet die Bedeutung des Hirntods, der Sterbeurkunde und die Beweisfragen, die entstehen können, wenn die Reihenfolge mehrerer Todesfälle unklar ist.
  • MOUNT ERBRECHT

    #55 Lass uns scheiden, aber bleib mein Erbe / die Gefahren des § 725 ABGB

    18.09.2026 | 58 Min.
    Die Ehe oder Lebensgemeinschaft endet, das Testament zugunsten des Ex soll aber aufrecht bleiben. Achtung: Handlungsbedarf!

    Christian Rabl und Andreas Tschugguel setzen ihre Auseinandersetzung mit § 725 ABGB fort und besprechen weitere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs.

    Dieses Mal geht es um diese spannenden Fragen:

    • Was muss ich nach der Trennung tun, damit das bestehende Testament aufrecht bleibt?
    • Der Unterschied zwischem dem Ende einer Freundschaft und einer Lebensgemeinschaft
    • Wann liegt rechtlich eine Lebensgemeinschaft vor?
    • Muss man zusammenwohnen, um Lebensgefährten zu sein?
    • Welche Bedeutung haben getrennte Haushalte und getrennte Konten?
    • Was passiert bei der Trennung mit einer letztwilligen Verfügung, die vor der nun gescheiterten Ehe/Lebensgemeinschaft errichtet wurde?
    • Welche Rolle spielt der tatsächliche Wille des Verstorbenen?
    • Warum kann ein nach einer Trennung geäußerter Wille unter Umständen nicht ausreichen?
    • Und wann kann neben § 725 ABGB auch § 572 ABGB relevant werden?

    Anhand mehrerer Entscheidungen des OGH diskutieren Christian Rabl und Andreas Tschugguel die Grenzen des § 725 ABGB – von jahrzehntealten Testamenten über spätere Eheschließungen und Scheidungen bis zur Frage, wann eine Lebensgemeinschaft überhaupt besteht oder beendet ist.
  • MOUNT ERBRECHT

    #54 Testamentswiderruf mit Scheidung oder Trennung

    04.09.2026 | 57 Min.
    Ist die Erbseinsetzung des Ehegatten oder Lebensgefährten automatisch wirkungslos, wenn die Beziehung endet?

    In dieser Folge sprechen Christian Rabl und Andreas Tschugguel ausführlich über die mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 neu geschaffene Regelung des § 725 ABGB.

    Es geht es um diese spannenden Fragen:

    • Welche Wirkung hat die Scheidung oder Auflösung einer Lebensgemeinschaft auf die letztwillige Begünstigung des Ex-Partners?

    • Wann wird eine testamentarische Begünstigung nach § 725 ABGB aufgehoben?

    • Was muss im Testament stehen, wenn die Begünstigung auch nach einer späteren Trennung aufrecht bleiben soll?

    • Reicht es aus für die Fortgeltung aus, wenn der Verstorbene nach der Trennung das Testament unberührt lässt und mündlich erklärt, dass es aufrecht bleiben soll?

    • Welche Bedeutung hat der tatsächliche Wille des Verstorbenen – und wann darf dieser überhaupt bewiesen werden?

    • Kann ein Fortgeltungswille bereits bei Errichtung des Testaments bestehen, obwohl die Ehe oder Lebensgemeinschaft zu diesem Zeitpunkt noch aufrecht ist?

    Anhand Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs diskutieren Christian Rabl und Andreas Tschugguel die Auslegung des § 725 ABGB und zeigen, welche schwierigen Fragen sich daraus für die Praxis ergeben können.
  • MOUNT ERBRECHT

    #53 Wenn sich der letzte Wille ändert: Irrtum & geänderte Verhältnisse

    21.08.2026 | 50 Min.
    Was passiert, wenn ein Testament errichtet wurde, sich danach aber die Lebensumstände oder persönlichen Beziehungen wesentlich verändern?

    In dieser Folge sprechen Christian Rabl und Andreas Tschugguel darüber, welche Auswirkungen geänderte Verhältnisse auf eine letztwillige Verfügung haben können.

    Dieses Mal geht es um diese spannenden Fragen:

    • Was passiert, wenn eine Ehe oder Lebensgemeinschaft endet, eine Freundschaft zerbricht oder sich das Verhältnis zu einer begünstigten Person verändert – das Testament aber nicht geändert wird?

    • Warum sollte ein Testament regelmäßig überprüft und an die aktuellen Lebensverhältnisse angepasst werden?

    • Welche Bedeutung haben Irrtümer und insbesondere Motivirrtümer bei der Errichtung eines Testaments?

    • Was gilt, wenn sich eine Annahme über zukünftige Entwicklungen später als falsch herausstellt?

    • Wie sollte ein Testament verwahrt und registriert werden – und was geschieht mit einem alten Testament, wenn ein neues errichtet wird?

    • Welche Auswirkungen kann die Insolvenz eines eingesetzten Erben haben?

    Anhand konkreter Beispiele und Entscheidungen wird gezeigt, warum ein einmal errichtetes Testament nicht zwangsläufig auch Jahre später noch dem tatsächlichen letzten Willen entsprechen muss.
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Über MOUNT ERBRECHT
Der Tod bringt Trauer. Manche macht er reich. Wer wieviel vom Vermögen des Verstorbenen erhält, bestimmen die Regeln des Erbrechts. Sie wurden zwar im Jahre 2015 neu gefasst, doch wurde die Hoffnung auf ein für den Interessierten verständliches Recht in einer modernen Sprache enttäuscht. Beschäftigt man sich mit den Bestimmungen genauer, entpuppen sie sich häufig als rätselhaft, jedenfalls aber voll von Überraschungen, Lücken und Tücken. Ihnen nachzuspüren, lohnt sich zumindest für jene, die darauf hoffen, durch eine Erbschaft ihre Lebensverhältnisse spürbar zu verändern. Christian Rabl gehört zu den führenden Experten auf dem Gebiet des Erbrechts. Er ist Universitätsprofessor für Zivilrecht an der Universität Wien und als Rechtsanwalt tätig. Sein Gesprächspartner ist Andreas Tschugguel, öffentlicher Notar in Wien, der nicht nur die Perspektive des im Erbrecht bedeutsamen Notariats, sondern auch seine eigene hervorragende wissenschaftliche Expertise in die Diskussion einbringt.
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