Folge 431 - Asche machen
Du willst vermögend werden, hast jedoch keine Idee, wie das gelingen soll?
Wie wäre es mit einem lukrativen Unternehmen, einem Brennholz-Verleih. Da lässt sich richtig Asche machen.
Scherz beiseite. Asche machen, Geld scheffeln, Kröten einsammeln: Wie immer geht es um das liebe Geld. Doch wenn wir selbst zu Asche werden, können auch andere zu Asche gelangen. Durch ein Erbe.
In Deutschland werden Schätzungen zufolge jährlich bis zu 400 Milliarden Euro vererbt.
Davon wird fast die Hälfte in Form von Immobilien hinterlassen. Ein Glücksfall für diejenigen, die auf diese Weise zu Vermögen gelangen.
Das Bundesland Schleswig-Holstein erbte im Jahr 2024 mehr als eine Million Euro. Der Grund: Es konnte kein Erbe ausfindig gemacht werden. Laut dem Finanzministerium Schleswig-Holstein gab es 435 Fälle, in denen vor allem Bankguthaben, Schmuck, Kraftfahrzeuge, Immobilien und Versicherungen vererbt wurden
Doch wer Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, muss dafür möglicherweise Steuern bezahlen. Die Höhe wird per Gesetzt bestimmt, durch Freigrenzen, Steuerklassen und Steuersätze.
Im Erbrecht gibt es drei Steuerklassen, welche sich am Verwandtschaftsgrad orientieren und von den allgemeinen Steuerklassen abgekoppelt sind. Die Steuerklassen im Erbrecht regeln, wie viel vom Erbe versteuert werden muss.
Der Staat gewährt Freibeträge beim Erben und Verschenken.
Wichtig zu wissen: Es gibt Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu vermeiden.
Schenkungen in Höhe der Freibeträge können alle zehn Jahre steuerfrei vorgenommen werden. Somit kann vorausschauend eine spätere finanzielle Belastung für die Erben gesenkt werden.
Durch Heirat lässt sich der Freibetrag für den Lebenspartner von 20.000 Euro auf 500.000 Euro erhöhen. Zudem unterscheidet sich der Erbschaftssteuersatz nennenswert.
Wer ein Haus erbt, dort selbst einzieht und für 10 Jahre wohnen bleibt, kann diese Immobilie zusätzlich zum Freibetrag komplett steuerfrei erben.
Wer ein Haus erbt und vermietet, verringert die Erbmasse und somit auch die Steuerlast durch einen Zehn-Prozent-Abschlag.
Wer 300 Immobilien oder mehr erbt und diese Immobilien in einem "Immobilienunternehmen" für mindestens 5 Jahre hält, muss in Deutschland keine Erbschaftssteuer bezahlen. Im Anschluss dürfen die 300 Immobilien erbschaftssteuerfrei verkauft werden.
Nutze diese Woche, um zu schauen wie hoch dein Freibetrag ist und welcher Erbschaftssteuersatz bei dir zur Anwendung kommt.
Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Woche. Und wenn du ein interessantes Thema hast, dass ich hier im Podcast einmal vorstellen soll, dann schreibe mir gerne eine Nachricht über mein Kontaktformular unter http://geldbewusst.wordpress.com/kontakt
Vielen Dank fürs Zuhören.