Thomas-Michael Seibert im Gespräch mit Volker Boehme-Neßler, Marcus Pretzell und Tobias Gall.Anders als der Satz im Grundgesetz „Eine Zensur findet nicht statt“ vermuten lässt, breitet sie sich neuerdings dennoch aus. Prof. Volker Boehme-Neßler erläutert, wie nachgelagerte Äußerungskontrollen funktionieren und welche Wirkungen sie haben. Der Verteidiger im „Schwachkopf“-Fall, Rechtsanwalt Marcus Pretzell, stellt dar, wegen welcher jetzt anderer Vorwürfe sein Mandant nach wie vor verfolgt wird, und Rechtsanwalt Tobias Gall spricht über eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Münster zur neuen Zensurpraxis in öffentlichen Bibliotheken.
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49:49
Rechtsstaat: Was zu beweisen wäre …
Die Beweisaufnahme ist das Herzstück einer jeden strafrechtlichen Hauptverhandlung. Umso wichtiger ist hierbei die Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze. Prof. Martin Schwab berichtet über eine ungewöhnliche Beweisaufnahme vor dem Landgericht Magdeburg, an deren Ende ein Freispruch stand. Rechtsanwalt Artur Terekhov erteilt der Beweiserhebung aus sogenannten informellen Be-fragungen von Beschuldigten unter Verweis auf das oberste Schweizer Bundesgericht eine klare Absage. Und am Ende erläutert die Rechtsanwältin Dr. Sylvia Schwaben, warum man der Zeugenaussage eines Häftlings, der seinen Mitgefangenen gezielt ausfragt, durchaus mit Bedenken entgegentreten kann.
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53:55
Der Rechtsstaat: Überlebensfragen der Demokratie
Darf die Politik die staatlichen Gewalten mit ihren sogenannten Koalitionsverträgen knechten? Ein Gespräch mit Ulrich Fischer. Gibt es für die staatliche Propaganda gegen die AfD keine verfassungsrechtlichen Grenzen mehr? Ein Fehlurteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz erläutert Dr. Christian Conrad. Inwiefern der Staat propagandistische Organisationen der „Zivilgesellschaft“ finanziert, ordnet Dr. Ulrich Vosgerau systematisch ein.
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53:44
Der Rechtsstaat: Freiheit, Gleichheit, Demokratie
Welche Bedeutung haben Meinungsfreiheit und die Gleichheit vor dem Gesetz für die Demokratie? Hätten mutige Abgeordnete die Lockerung der Schuldenbremse verhindern können? Und: Gilt der landläufig bekannte Satz „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“ ganz besonders für Politiker in hohen und höchsten Staatsämtern? Und über die Strafverfolgung gegen den Youtuber und Satiriker Tim Kellner diskutiert Rechtsanwalt Michael Moser von der „Rechtsstaats“-Redaktion mit dem Schweizer Nationalrat Gregor A. Rutz, dem Professor für öffentliches Recht Volker Boehme-Neßler, dem Bundestagsabgeordneten Dr. Christian Wirth und dem Kölner Strafverteidiger Markus Haintz.
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52:50
Der Rechtsstaat: Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl
Vorgestellt werden insgesamt die Wahlprüfung, das Beschwerdeverfahren und schließlich zuletzt ergangene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Prof. Rupert Scholz beurteilt die faktischen Chancen möglicher Wahlprüfungsbeschwerden, und zu seinen Ansichten nimmt Ulrich Fischer im Anschluss Stellung. Tobias Gall kommentiert die fortschreitende Erosion des Rechtsstaats nach der Bundestagswahl.
In den letzten Jahren haben selbst hochrangige Rechtswissenschaftler und ehemalige Verfassungsrichter Zweifel an der rechtsstaatlichen Funktionsweise der Justiz geäußert. In der Sendereihe „Der Rechtsstaat“ begleiten wir diese Diskussion und thematisieren einzelne Gerichtsverfahren und Urteile ausschließlich im Gespräch mit Juristen.